AGB der VIP Textilhandel & Design GmbH

§1 Geltungsbereich

(1) Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma ViP Textilhandel & Design GmbH, (in der Folge „ViP-TEX“ genannt) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) gelten ausschließlich nachfolgende Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Die AGB sind auf der Website www.vip-tex.de jederzeit zugänglich und können dort auch herunter geladen werden. (2) Mit der Erteilung eines Auftrages an VIP-TEX werden diese automatisch akzeptiert. Diese Bedingungen sind wesentliche Bestandteile aller Angebote, Vertragsannahmen und Kaufverträge von VIP-TEX. Sie sind die ausschließliche vertragliche Regelung mit dem jeweiligen Auftraggeber, soweit nicht besondere individuelle Regelungen getroffen wurden. (3) Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber erkennen wir nicht an, auch wenn wir diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn wir hätten ausdrücklich und schriftlich der Geltung zugestimmt. (4) Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Muster

(1) Mustersendungen stellen wir gern zur Verfügung. Diese werden zum Einzelpreis abzüglich eines 50%igen Musterrabattes zuzüglich Versandkosten (€ 5,90) berechnet. Mustersendungen sind vor Bestellung mit uns abzustimmen. Eine Rückgabe der Muster ist nicht möglich.

§3 Angebote

(1) Angebote sind nach Menge, Preis und Lieferzeit stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. (2) Offensichtliche Schreib- und Rechenfehler sind nicht bindend. (3) Mitarbeiter unseres Hauses sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über die schriftlichen Vereinbarungen hinausgehen. (4) Unsere Angebote gelten ausschließlich für Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe, Behörden und vergleichbare Personen und Institutionen.

§4 Aufträge

(1) Bestellungen gelten als Kaufvertrag im Sinne des BGB und müssen schriftlich erfolgen. Für telefonisch erteilte Aufträge übernehmen wir für die Richtigkeit der bestellten Produkte, Mengen oder Lieferzeiten keine Gewähr. (2) Vom Auftraggeber erteilte Bestellungen sind für die Firma VIP-TEX nur bindend, soweit er diese innerhalb von 30 Tagen durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung annimmt. Nach den 30 Tagen gilt der Auftrag als abgelehnt. (3) Aufträge verpflichten zur Abnahme der bestellten Ware innerhalb von 45 Tagen. Bei Stornierung eines Auftrages innerhalb dieses Zeitraumes werden Kosten in Höhe von 20 % des Netto-Auftragswertes, mindestens jedoch EUR 50,00 fällig, sofern die Ware noch nicht veredelt wurde. Bereits veredelte Ware muss abgenommen werden. Eine Stornierung ist nicht möglich. (4) Eventuelle Retouren oder ein Umtausch nicht veredelter Ware muss schriftlich genehmigt werden. Im Falle einer genehmigten Retoure bzw. Umtausch wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 25 % des Netto-Auftragswertes erhoben. (5) Zusagen unser Angestellten die von unseren Preislisten oder Zahlungs- und Lieferbedingungen abweichen, sowie Zusagen über kürzere Lieferfristen oder Retoure bzw. Rücknahmevereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch VIP-TEX. (6) Wir behalten uns vor, Vorauszahlung des Gesamt- oder eines Teilbetrages zu verlangen. (7) Sind Teile des Auftrages nicht lieferbar, so beschränkt sich der Auftrag auf die verbleibenden Teillieferungen. Ein Rücktritt des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages von ihm schriftlich abgelehnt wurde.

§5 Lieferung

(1) Die Lieferung durch VIP-TEX erfolgt schnellstmöglich. Angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich und freibleibend, es sei denn, die Verbindlichkeit der Zeit bzw. des Termins wird ausdrücklich und schriftlich bestätigt. (2) Für die Dauer der Prüfung von Andrucken usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. (3) Wird der von VIP-TEX schriftlich bestätigte Liefertermin nicht eingehalten, so kann ein Rücktritt vom Auftrag seitens des Auftraggebers erst dann erfolgen, wenn eine von ihm angemessene Nachfrist gesetzt wird. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber nur in den Fällen des Vorsatzes oder bei grober Fahrlässigkeit ein Schadensersatzanspruch zu. (4) Lieferungen durch uns erfolgen immer unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten sowie pünktliche Ankunft der Ware. Lieferverzögerungen bzw. Lieferausfall durch ein Verschulden unserer Lieferanten (ohne eigenes Mitverschulden) stellt kein Verschulden von VIP-TEX dar. (5) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei Veredelungsaufträgen akzeptiert werden. (6) VIP-TEX ist zur Teillieferung berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zulässigen Teillieferungen ist VIP-TEX berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.

§6 Versand /Gefahrübergang

(1) Mit Übergabe der Ware von VIP-TEX zur Verladung an die Transportperson (z. B. Spediteur, Frachtführer o. ä.), bei Beförderung durch VIP-TEX mit Beginn der Verladetätigkeit, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes des Erfüllungsortes, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn VIP-TEX die Kosten des Transportes trägt. Das bedeutet, dass das Risiko für Verzögerungen bei den erwarteten Transportzeiten und für den Verlust der Ware beim Auftraggeber liegt. VIP-TEX haftet als Versender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. (2) Die Versandkosten gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers. Kosten für besondere Versendungsformen (Expresssendung, Eilzustellung o.ä.) werden dem Auftraggeber weiterberechnet. Teillieferungen behalten wir uns vor. (3) Unsere Ware ist sorgfältig verpackt. Beschädigte Ware ist sofort beim Frachtführer zu reklamieren, da hierfür von uns keine Haftung übernommen wird. Darüber hinaus ist uns eine solche Reklamation unverzüglich zusätzlich anzuzeigen. (4) Eine Versicherung des Lieferungsgegenstandes, sei es gegen Diebstahl, Bruch, Transport, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige Risiken, erfolgt durch uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und dann auch stets auf dessen Kosten. (5) Rücksendungen von Ware an VIP-TEX reisen – vorbehaltlich ausdrücklicher anderer Absprachen – auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

§7 Preise

(1) Alle von uns genannten Preise, auch Bearbeitungs- und Veredelungskosten, verstehen sich vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen „netto ab Werk“. Das heißt ohne Verpackung, Versicherung, Transportkosten und Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich in EUR, es sei denn, es wurde eine andere Währung von uns in der Auftragsbestätigung angegeben. (2) Bei nicht vorhersehbaren außergewöhnlichen Kostenerhöhungen etwa durch Preiserhöhungen unserer Lieferanten oder Währungsschwankungen, sind wir berechtigt, die Preiserhöhungen weiterzugeben. (3) Für Druckfehler in den jeweiligen Preislisten und Angeboten übernehmen wir keine Haftung.

§8 Zahlung / Zahlungsverzug

(1) Unsere Forderungen sind bei Lieferung der Ware innerhalb von 10 Tagen und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber gerät in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung, spätestens jedoch nach 30 Tagen nach Empfang der Ware die Zahlung leistet. (2) Uns nicht bekannte Firmen und Neukunden beliefern wir ausschließlich per Nachnahme oder Vorkasse. Abweichende Handhabung ist in Ausnahmefällen möglich. (3) Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren in Höhe von EUR 5,00 pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 3 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. (4) Im Falle des Verzuges oder bei Umständen, die VIP-TEX berechtigen, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen, können etwaige Stundungsvereinbarungen und eingeräumte Zahlungsziele des Kunden, bezogen auf die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen VIP-TEX und dem Auftraggeber, ohne weitere Voraussetzungen von VIP-TEX gekündigt werden. (5) VIP-TEX ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Verbindlichkeiten anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist VIP-TEX berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. (6) Werden Lastschriften oder Abbuchungen wegen Widerspruch oder mangels Deckung zurückgegeben, so werden dem Auftraggeber die zusätzlichen Kosten in Höhe von EUR 15,00 berechnet. (7) Wird uns eine Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät dieser mit einer Zahlung in Verzug oder wird ein von dem Warenkreditversicherer des Verkäufers das eingeräumte Kreditlimit aufgehoben, so sind sämtliche Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.

§9 Mängel und Mängelrecht

(1) VIP-TEX trägt Gewähr dafür, dass die gelieferten Waren bei Gefahrübergang nicht mit wesentlichen Mängeln behaftet sind. (2) Die in unseren Publikationen (Katalog, Internet u.s.w.) angegebenen Farbbezeichnungen und Größenangaben unterliegen keinen Normen. Gleiches gilt für die auf Textillabeln angebrachten Größenangaben. Rückschlüsse auf bestimmte Abmessungen oder allgemeingültige Farbvorstellungen sind aufgrund dieser Angaben nicht möglich und begründen keine Beanstandungen. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt der Ware gegenüber VIP-TEX schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung, spätestens aber innerhalb der Verjährungsfrist anzuzeigen. (4) Beanstandungen heben die Annahme- und Zahlungspflicht des Auftraggebers nicht auf, es sei denn, der Mangel der Ware oder der Veredelung ist unstrittig oder bereits rechtskräftig festgestellt. (5)Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel und Schäden die entstanden sind, – weil der Auftraggeber das Produkt unsachgemäß gebraucht oder überbeansprucht hat, – weil der Auftraggeber die Waschanleitung und Pflegevorschriften nicht beachtet hat, – weil auf Weisung des Auftraggebers ein bestimmtes und möglicherweise ungeeignetes Material oder Veredelungstechnik verwendet wurde. (6) Liegt ein berechtigter Mangel vor, ist VIP-TEX zunächst nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels, sei es durch Nacharbeit/Nachbesserung am Produkt, durch Ersatz des reklamierten Teilstückes oder Lieferung einer anderen mangelfreien Sache, berechtigt. Ist eine dieser Formen der Nacherfüllung mit erheblichen Nachteilen für den Auftraggeber verbunden, ist der Auftraggeber berechtigt, eine andere Art der Nacherfüllung zu verlangen. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zu Beanstandung der Gesamtlieferung. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt unverzüglich innerhalb der Mindestfrist. Die Mindestfrist beträgt vier Wochen, auch wenn der Fristablauf dann nach dem letzten vereinbarten Liefertag liegen sollte. (7) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von VIP-TEX über. Sämtliche reklamierten Waren sind VIP-TEX zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Mängelrügen sind nicht mehr zulässig, wenn für VIP-TEX eine Nachprüfung der Beanstandung nicht möglich ist. Wird innerhalb der Mindestfrist keine Nachbesserung oder Ersatzlieferung unternommen oder ist eine Fristsetzung nach dem Gesetz ausnahmsweise entbehrlich, ist der Auftraggeber berechtigt zu den anderen gesetzlichen Mängelansprüchen überzugehen, insbesondere den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten (Wandlung). (8) Ergibt eine Überprüfung der beanstandeten Ware, dass kein Mangel vorlag, ist VIP-TEX berechtigt, seinen Aufwand für die Überprüfung in Rechnung zu stellen. (9) Ist der Auftraggeber ein privater Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. In allen anderen Fällen sechs Monate.

§10 Datenlieferung und Aufbereitung / Druck- und Stickaufträge

(1) Der Auftraggeber übermittelt VIP-TEX einwandfreie Daten. VIP-TEX kontrolliert die Daten nur auf ausdrücklichen Wunsch. Die dafür und für die Nachbearbeitungen benötigte Zeit wir dem Auftraggeber ggfs. berechnet. Fehler und Folgekosten aufgrund fehlerhafter Daten gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. (2) Soweit die gelieferten Daten nach Entwürfen oder Anweisungen des Auftraggebers gefertigt wurden, hat der Auftraggeber VIP-TEX von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden. (3) Die dem Auftraggeber für die Erstellung von Computer-Stickprogrammen berechneten Kosten stellen immer nur einen Teil der tatsächlichen Kosten dar. Ein Recht auf die Herausgabe dieser Vorlagen und Programme wird generell ausgeschlossen, wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. (4) Korrekturabzüge oder Probesticke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und schriftlich frei zu geben. VIP-TEX haftet nicht für vom Auftraggeber zu vertretende Fehler. Telefonisch übermittelte Texte oder Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers.

§11 Eigentumsvorbehalt

(1) VIP-TEX behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur Zahlung aller bestehenden und zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstandene Forderung in das Eigentum von VIP-TEX über. (2) Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen. Bei drohender Insolvenz oder gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer sofort schriftlich zu informieren. (3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die im (Mit-) Eigentum von VIP-TEX stehenden Sachen auf seine Kosten sorgfältig zu verwahren, gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser oder sonstige Schäden zu versichern und auf Verlangen von VIP-TEX den Abschluss einer Versicherung nachzuweisen. (4) Retouren des Käufers, die aufgrund des geltend gemachten Eigentumsvorbehalts vorgenommen werden, haben für VIP-TEX kostenfrei zu erfolgen.

§12 Rücklieferungen / Umtausch

(1) Rücklieferungen an uns müssen schriftlich (per Post, Fax oder e-Mail) avisiert und von uns schriftlich gegenbestätigt werden. (2) Entweder schickt der Auftraggeber die Ware auf seine Kosten an uns zurück oder wir lassen die Ware per Abholauftrag durch einen Paketdienst oder Spedition auf unsere Kosten beim Auftraggeber abholen. (3) Direkte Rücksendungen an uns werden nur angenommen, wenn sie frachtfrei Haus und in einem einwandfreien und unbenutzten Zustand geschickt werden. (4) Dem Auftraggeber werden für Rücksendungen 15 % des jeweiligen Netto-Auftragswertes als Wiedereinlagerungsgebühr in Rechnung gestellt. (5) Die Kosten für unfreie und nicht angenommene Sendungen trägt der Absender. Ebenso die Kosten für die Lagerung bzw. Abholung von ungenehmigt zurückgesandter bzw. nicht einwandfreier Ware.

§13 Geschäftsverkehr mit dem Ausland

(1) Die Durchführung des Vertrages unterliegt grundsätzlich deutschem Recht. Incoterms oder die im Lieferland geltenden Bestimmungen finden keine Anwendung.

§14 Schadenersatzpflicht / Haftung

(1) Eine Haftung von VIP-TEX für Pflichtverletzungen besteht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird (Kardinalpflicht) auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Im übrigen sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden, für die er VIP-TEX haftbar machen will, VIP-TEX unverzüglich schriftlich anzuzeigen und ggfs. eine Untersuchung des Schadens zu ermöglichen.

§15 Datenschutz

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Ansprechpersonen, Adresse, Tel.- und Fax-Nr., E-Mailadresse sowie alle das Geschäftsverhältnis betreffenden Daten (Auftrags-, Rechnungsdaten, etc.) elektronisch gespeichert werden. VIP-TEX darf das Adressmaterial zur Erstellung von Kundenanschreiben verwenden. (2) VIP-TEX sichert die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes zu.

§16 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertrag ist Hamburg. Soweit die Parteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Hamburg. Andernfalls gelten die Bestimmungen der ZPO.

§17 Salvatorische Klausel

(1) Klauseln die nur unter Kaufleuten rechtlich möglich sind, finden auch nur bei Kaufleuten ihre Anwendung. (2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

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